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   OLG Brandenburg, 02.05.2013 - 13 UF 127/11   

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https://dejure.org/2013,52341
OLG Brandenburg, 02.05.2013 - 13 UF 127/11 (https://dejure.org/2013,52341)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2013 - 13 UF 127/11 (https://dejure.org/2013,52341)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 13 UF 127/11 (https://dejure.org/2013,52341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 58
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74

    Reiseentschädigung an mittellose Partei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2013 - 13 UF 127/11
    Die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich - vor der ZPO-Reform in analoger Anwendung von § 122 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 64, 139), nach der ZPO Reform jedenfalls richterrechtlich anerkannt - auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Bewilligungsbeschluss auf die Reisekosten der Partei.

    Über ihre konkrete Bewilligung entscheidet das Gericht (vgl.BGHZ 64, 139; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 122, Rn. 27 m.w.N.).

    Die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich - vor der ZPO-Reform in analoger Anwendung von § 122 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 64, 139), nach der ZPO Reform jedenfalls richterrechtlich anerkannt - auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Bewilligungsbeschluss auf die Reisekosten der Partei, vorliegend erfasst als Auslagen für Zahlungen an mittellose Personen in KV 2007 Nr. 2 zum FamGKG.

    Über ihre konkrete Bewilligung entscheidet das Gericht (vgl. BGHZ 64, 139; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 122, Rn. 27 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 15 A 2423/19
    Denn das Verwaltungsgericht hat in den Entscheidungsgründen seines Urteils ausgeführt, der vor dem Kammergericht Berlin (13 UF 127/11) geschlossene Vergleich vom 14. Oktober 2011 habe sich "allein auf die auf das Land Nordrhein-Westfalen übergegangenen Unterhaltsansprüche der Klägerin gegen ihre Eltern" bezogen und es lasse sich "auch aus den Begleitumständen des Vergleichs nicht ... erkennen, dass die darin geschlossene Vergleichssumme zu einer Tilgung der der Klägerin gewährten Darlehensschuld führen sollte"; "darüber hinausgehende Absprachen bzw. Erlasse" seien "nicht ersichtlich und von der Klägerin auch nicht substantiiert vorgetragen" (S. 7 des Urteils).

    Das gilt insbesondere für den unter I. 1. angesprochenen Vortrag der Klägerin zu dem im Verfahren 13 UF 127/11 geschlossenen Vergleich.

  • OLG Zweibrücken, 07.06.2017 - 5 WF 75/17

    Verfahrenskostenhilfebewilligung in Familiensachen: Erstattung von Reisekosten

    10 1. Die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich in analoger Anwendung von § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Bewilligungsbeschluss auf die notwendigen Reisekosten des Beteiligten (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2013, Az.: 13 UF 127/11, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 3; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.08.2012, Az.: 4 WF 85/12, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 2; Geimer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, Komm., 31. Aufl. 2016, § 122 ZPO, Rdnr. 26; Zimmermann, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Komm., 5. Aufl. 2016, Rdnr. 530).
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